Hinweisgebersystem

Ein roter Balken mit bunten Blöcken auf der linken Seite

Falls Hin­weise zu möglichem Fehlver­hal­ten oder Ver­stößen gegen unseren Ver­hal­tenskodex oder Geset­ze vor­liegen, kön­nen diese über einen geschützten exter­nen Kanal gemeldet wer­den.

Dazu haben wir eine Hin­weis­ge­ber-Hot­line und ein Hin­weis­ge­ber-Por­tal ein­gerichtet, wo Mitarbeiter*innen, Geschäftspart­ner, Liefer­an­ten oder Dien­stleis­ter betrieb­s­be­zo­gene Rechtsver­stöße offen mit Namen­snen­nung aber auch anonym melden kön­nen.

Das Hin­weis­ge­ber­sys­tem ist tele­fonisch oder per Online-For­mu­lar erre­ich­bar:

Tele­fon: +49 800 38 00 999 (Mo.-Fr.: 9–17 Uhr)

Wir gehen allen Hin­weisen auf Ver­stöße sorgfältig nach und behan­deln diese im größt­möglichen Umfang ver­traulich. Der AWO Kreisver­band Biele­feld e.V. toleriert keine Benachteili­gung von Hinweisgeber*innen, die mögliche oder tat­säch­liche Ver­stöße melden – es sei denn, die Hin­weise wur­den vorsät­zlich miss­bräuch­lich gegeben.

Ein QR-Code, der zum Hinweisgebersystem führt.