Quereinstieg in die (teil-)stationäre Kinder und Jugendhilfe

Ein roter Balken mit bunten Blöcken auf der linken Seite

Qualifizierung für Quereinsteiger*innen zur Aufnahme einer Tätigkeit in erlaubnispflichtigen (teil-) stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Fachkräfte aus artver­wandten päd­a­gogis­chen / akademis­chen Berufen (Per­so­n­enkreis A+) kön­nen im Rah­men der Qual­i­fizierung eine qual­i­fizierte Tätigkeit in der (teil-)stationären Jugend­hil­fe aufnehmen und somit einen Quere­in­stieg in das Arbeits­feld schaf­fen.

Was wir bieten:

  • Zer­ti­fikat­slehrgang,
  • gemäß dem Cur­ricu­lum „Prax­is­in­te­gri­erte Qual­i­fizierungs­maß­nahme“ der Lan­desju­gendämter NRW,
  • berufs­be­glei­t­ende Weit­erqual­i­fizierung,
  • hoher Prax­is­bezug,
  • praxis­er­fahrene und hochqual­i­fizierte Sem­i­narleitung und Dozierende,
  • mod­erne Schu­lungsräume,
  • Zugang zu unser­er AWO-Lern­plat­tform,
  • 5 Lern­mod­ule sowie
  • kom­pe­tent begleit­ete Fall­w­erk­stät­ten zur Erhöhung des Prax­is­bezugs.

Weit­ere Vorteile:

  • sofor­tiger Ein­stieg in den Job bzw. Anstel­lung möglich, da bere­its drei Monate vor Start der Weit­erqual­i­fizierung eine vol­lum­fängliche Tätigkeit in ein­er Ein­rich­tung der (teil-)stationären Kinder- und Jugend­hil­fe erfol­gen kann,
  • angemeldete Teil­nehmende kön­nen ana­log zum reg­ulären päd­a­gogis­chen Per­son­al einge­set­zt wer­den.

Ziel­gruppe (vgl. Per­so­n­enkreis A+):

  • Lehrer*innen
  • Ergother­a­peut*innen, Logopäd*innen
  • Phys­io­ther­a­peut*innen, Motopäd*innen
  • Arbeit­späd­a­gog*innen/ Erzieher*innen
  • Hebam­men
  • Gesund­heit­spfleger*innen (u.a. Pflege­fachkräfte, Kinderkrankenpfleger*innen)
  • Kinderpfleger*innen
  • Heil­erziehungspfleger*innen und Heil­erziehung­shelfer*innen
  • Fam­i­lienpfleger*innen
  • Sozialas­sis­tent*innen
  • Kul­tur­päd­a­gog*innen (u.a. Per­so­n­en mit BA Kunst‑, The­ater- und Musikpäd­a­gogik)
  • Bil­dungswis­senschaftler*innen
  • Religionspädagog*innen

Umfang und Inhalte:

  • eine Qual­i­fizierungs­dauer von max. 18 Monat­en;
  • 300 Unter­richt­sein­heit­en ins­ge­samt;
  • ca. 36 Ter­mine (in Präsenz bzw. Live-online Meet­ing) plus
  • Lernein­heit­en auf der AWO-Lern­plat­tform, dabei
  • prax­is­na­he Begleitung Erprobung am „Fall“ (in Form von Fall­w­erk­stät­ten).

Die Teil­nehmenden erhal­ten im Rah­men von 5 Mod­ulen einen Überblick über die Inhalte und Struk­turen von (teil-)stationärer Arbeit in der Kinder- und Jugend­hil­fe. Die gesamte Fort­bil­dung wird durch eine Sem­i­narleitung begleit­et. Die Teil­nehmenden bekom­men Zugang zur AWO-Lern­plat­tform und kön­nen ihren Fortschritt selb­st­ständig mit­gestal­ten. Die Verknüp­fung mit der Prax­is ist wesentlich­er Bestandteil der Fort­bil­dung. Daher sind über den Ver­lauf der 5 Lern­mod­ule 5 Durchgänge des For­mats „Fall­w­erk­statt“ vorge­se­hen. Dieses For­mat dient der inten­siv­en Reflex­ion der erlern­ten Inhalte. Ent­lang konkreter Fälle wird mit den Teil­nehmenden die beru­fliche Prax­is erprobt, der jew­eilige Fall mit den Inhal­ten der Qual­i­fizierung verknüpft und in den Bezug zum All­t­ags­geschehen in der jew­eili­gen Ein­rich­tung geset­zt.

Wichtig: Während der Fort­bil­dung dür­fen die Teil­nehmenden max. 10 % begrün­dete Fehlzeit­en (Krankheit oder Ähn­lich­es) aufweisen. Andern­falls wer­den sie nicht zur 5. Fall­w­erk­statt zuge­lassen, deren erfol­gre­ich­es Durch­laufen die Abschlus­sleis­tung zur Qual­i­fizierung bildet.

Koste­nauf­stel­lung*:

Teil­nah­mege­bühr3390,-
Prü­fungs­ge­bühr290,-
Zugang zur Lern­plat­tforminklu­sive
Tech­nis­che Ein­weisunginklu­sive
Kosten (gesamt):3680,-

*Unsere Bil­dungs­di­en­stleis­tun­gen sind nach §4Nr.22Bu.a.UstG steuer­be­fre­it (StNr. 305/5970/0265).

Voraus­set­zung zur Teil­nahme: Für die Anmel­dung sind durch den Träger (also arbeit­ge­ber­seits) fol­gende Unter­la­gen einzu­fordern bzw. vorzuhal­ten:

  • Gültiger Arbeitsver­trags als Nach­weis des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es bei einem Träger der teil­sta­tionären bzw. sta­tionären Jugend­hil­fe
  • Nach­weis über den Aus­bil­dungsab­schluss bzw. das Studi­um

Hin­weis: Die Träger der Jugend­hil­fe tra­gen eine große Ver­ant­wor­tung für die Per­so­n­en­gruppe A+, da die Ein­schätzung zur Eig­nung der Per­so­n­en durch die Träger vertreten wer­den muss. Die Nach­weise zum Aus­bil­dungsab­schluss und des Beschäf­ti­gungsver­hält­niss­es sind träger­seit­ig zu prüfen. Wir bieten den Trägern einen Ein­blick in die Weit­er­bil­dung, indem wir die Teil­nahme an den Fall­w­erk­stät­ten ermöglichen. Für das Prü­fungskol­lo­qui­um ist die Teil­nahme eines Trägervertreters notwendig.

Kontakt

Mer­ca­torstr. 10
33602 Biele­feld

Susanne Haase und Cathrin Thomas
Tel. 0521 520 89 12
Mobil 0173 49 59 745

wbw@awo-bielefeld.de

Sprechzeiten

Mon­tag bis Don­ner­stag 9.00 bis 14.00 Uhr
Fre­itag 9.00 bis 13.00 Uhr

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