Verbot der Arbeiterwohlfahrt


Mit der Machtüber­nahme des Nation­al­sozial­is­mus am 30. Jan­u­ar 1933 begann auch für die Arbeit­er­wohlfahrt eine Phase mas­siv­er Repres­sion. Wie alle Organ­i­sa­tio­nen der sozialdemokratis­chen Arbeiter*innenbewegung geri­et sie früh ins Visi­er des Regimes. Ziel der Nationalsozialist*innen war es, diese Struk­turen entwed­er zu zer­schla­gen oder sie ide­ol­o­gisch gle­ichzuschal­ten und für die eige­nen Zwecke nutzbar zu machen.

Grund­lage für das Ver­bot bilde­ten Notverord­nun­gen und Erlasse, die sich offiziell gegen Organ­i­sa­tio­nen richteten, deren führende Kräfte ein­er „marx­is­tis­chen Weltan­schau­ung“ zugerech­net wur­den. Damit waren neben Gew­erkschaften und Bil­dungsvere­inen aus­drück­lich auch Wohlfahrtsver­bände gemeint. Die Arbeit­er­wohlfahrt war dabei in beson­der­er Weise betrof­fen – nicht zulet­zt, weil sie die einzige große Wohlfahrt­sor­gan­i­sa­tion war, die sich weigerte, sich der NS-Bewe­gung anzuschließen. Diese Hal­tung führte dazu, dass ihre Arbeit als „den nationalen Wil­len­srich­tun­gen ent­ge­gen­ste­hend“ dif­famiert wurde.

In der Folge wurde die AWO ver­boten und zwangsweise aufgelöst. Büch­er, Akten und Unter­la­gen wur­den beschlagnahmt, Ein­rich­tun­gen und Ver­mö­gen enteignet und in die nation­al­sozial­is­tis­che Volkswohlfahrt über­führt. Funktionär*innen und führende Aktive wur­den ver­fol­gt, ver­haftet oder poli­tisch unter Druck geset­zt. Auch die Zeitschrift „Arbeit­er­wohlfahrt“ erschien im Juli 1933 bere­its unter nation­al­sozial­is­tis­ch­er Kon­trolle – ein sicht­bares Zeichen des Ver­suchs, die Organ­i­sa­tion ide­ol­o­gisch zu vere­in­nah­men und in das Sys­tem der NS-Wohlfahrt einzugliedern.

Doch vielerorts ent­zo­gen sich Mit­glieder, Helfer*innen und Ver­ant­wortliche diesen Gle­ich­schal­tungsver­suchen. Sie ver­weigerten die Mitar­beit im nation­al­sozial­is­tis­chen Wohlfahrtssys­tem und ver­loren dadurch ihre organ­isatorische Grund­lage. Als Ver­band hörte die Arbeit­er­wohlfahrt fak­tisch auf zu existieren – sowohl auf Reich­sebene als auch region­al. Zahlre­iche engagierte Per­sön­lichkeit­en, darunter auch Marie Juchacz, mussten emi­gri­eren oder wur­den poli­tisch ver­fol­gt.

Trotz­dem endete das Engage­ment nicht voll­ständig. Solange es möglich war, set­zten frühere Aktive ihre Unter­stützung für Notlei­dende und vom Regime Ver­fol­gte im Ver­bor­ge­nen fort. Hil­fe geschah nun unter den Bedin­gun­gen der Ille­gal­ität – leise, riskant und ohne insti­tu­tionellen Schutz. Diese Phase zeigt ein­drück­lich, dass die Idee sol­i­darisch­er Hil­fe und sozialer Ver­ant­wor­tung auch unter dik­ta­torischen Bedin­gun­gen weit­er­lebte, selb­st als die Organ­i­sa­tion selb­st gewalt­sam zer­schla­gen wor­den war.