Mit der Machtübernahme des Nationalsozialismus am 30. Januar 1933 begann auch für die Arbeiterwohlfahrt eine Phase massiver Repression. Wie alle Organisationen der sozialdemokratischen Arbeiter*innenbewegung geriet sie früh ins Visier des Regimes. Ziel der Nationalsozialist*innen war es, diese Strukturen entweder zu zerschlagen oder sie ideologisch gleichzuschalten und für die eigenen Zwecke nutzbar zu machen.
Grundlage für das Verbot bildeten Notverordnungen und Erlasse, die sich offiziell gegen Organisationen richteten, deren führende Kräfte einer „marxistischen Weltanschauung“ zugerechnet wurden. Damit waren neben Gewerkschaften und Bildungsvereinen ausdrücklich auch Wohlfahrtsverbände gemeint. Die Arbeiterwohlfahrt war dabei in besonderer Weise betroffen – nicht zuletzt, weil sie die einzige große Wohlfahrtsorganisation war, die sich weigerte, sich der NS-Bewegung anzuschließen. Diese Haltung führte dazu, dass ihre Arbeit als „den nationalen Willensrichtungen entgegenstehend“ diffamiert wurde.
In der Folge wurde die AWO verboten und zwangsweise aufgelöst. Bücher, Akten und Unterlagen wurden beschlagnahmt, Einrichtungen und Vermögen enteignet und in die nationalsozialistische Volkswohlfahrt überführt. Funktionär*innen und führende Aktive wurden verfolgt, verhaftet oder politisch unter Druck gesetzt. Auch die Zeitschrift „Arbeiterwohlfahrt“ erschien im Juli 1933 bereits unter nationalsozialistischer Kontrolle – ein sichtbares Zeichen des Versuchs, die Organisation ideologisch zu vereinnahmen und in das System der NS-Wohlfahrt einzugliedern.
Doch vielerorts entzogen sich Mitglieder, Helfer*innen und Verantwortliche diesen Gleichschaltungsversuchen. Sie verweigerten die Mitarbeit im nationalsozialistischen Wohlfahrtssystem und verloren dadurch ihre organisatorische Grundlage. Als Verband hörte die Arbeiterwohlfahrt faktisch auf zu existieren – sowohl auf Reichsebene als auch regional. Zahlreiche engagierte Persönlichkeiten, darunter auch Marie Juchacz, mussten emigrieren oder wurden politisch verfolgt.
Trotzdem endete das Engagement nicht vollständig. Solange es möglich war, setzten frühere Aktive ihre Unterstützung für Notleidende und vom Regime Verfolgte im Verborgenen fort. Hilfe geschah nun unter den Bedingungen der Illegalität – leise, riskant und ohne institutionellen Schutz. Diese Phase zeigt eindrücklich, dass die Idee solidarischer Hilfe und sozialer Verantwortung auch unter diktatorischen Bedingungen weiterlebte, selbst als die Organisation selbst gewaltsam zerschlagen worden war.

