Die Gründung der Arbeiterwohlfahrt


Die Arbeit­er­wohlfahrt (AWO) wurde am 13. Dezem­ber 1919 auf Ini­tia­tive von Marie Juchacz und weit­eren engagierten Frauen gegrün­det. Sie ent­stand aus den Ideen der sozialdemokratis­chen Arbeiter*innenbewegung – getra­gen von dem fes­ten Glauben, dass soziale Gerechtigkeit kein Zufall, son­dern eine gesellschaftliche Auf­gabe ist.

Marie Juchacz schrieb schon zuvor Geschichte: Als erste Frau sprach sie in einem deutschen Par­la­ment, der Weimar­er Nation­alver­samm­lung. Dieser Moment war mehr als ein poli­tis­ches Ereig­nis – er stand sinnbildlich für den Ein­satz um Gle­ich­heit, Teil­habe und demokratis­che Mitbes­tim­mung. Werte, die bis heute das Fun­da­ment der AWO bilden.

Zu den Grün­derin­nen zählten neben Marie Juchacz auch Louise Schroed­er, Hed­wig Wachen­heim, Lore Agnes und Wal­ter Friedlän­der. Sie ver­band die Überzeu­gung, dass Sol­i­dar­ität prak­tisch wer­den muss: Men­schen soll­ten nicht Objekt von Für­sorge sein, son­dern als selb­st­bes­timmte Akteur*innen gestärkt wer­den. Daraus entwick­elte sich das bis heute zen­trale Prinzip der „Hil­fe zur Selb­sthil­fe“ – Aus­druck von Frei­heit, Würde und Respekt vor der Eigen­ständigkeit jedes Men­schen.

Aus ihrer Entste­hungs­geschichte erwächst für die AWO eine beson­dere Verpflich­tung: sich aktiv für Geschlechterg­erechtigkeit, soziale Gerechtigkeit und eine Gesellschaft einzuset­zen, in der Tol­er­anz und Sol­i­dar­ität nicht nur Worte, son­dern gelebte Prax­is sind. Wir ver­ste­hen Tra­di­tion nicht als Rück­blick, son­dern als Auf­trag für Gegen­wart und Zukun­ft.

Marie Juchacz erre­ichte zudem die Zus­tim­mung des Parteiauss­chuss­es der SPD zur Grün­dung des „Haup­tauss­chuss­es für Arbeit­er­wohlfahrt“. Ziel war es, die Arbeit­er­schaft aktiv an der Wohlfahrt­spflege zu beteili­gen und eine soziale Per­spek­tive einzubrin­gen, die auf Gerechtigkeit, Mitbes­tim­mung und fach­lich ver­ant­wortlich­es Han­deln aus­gerichtet ist. Beson­ders wichtig war dabei die geset­zliche Ver­ankerung der Wohlfahrt­spflege und ihre sachgemäße Umset­zung – ein früher Aus­druck dessen, was wir heute als sozial­staatliche Ver­ant­wor­tung ver­ste­hen.