AmBeWo 67er Hilfe (Hilfen nach §67 ff SGB XII)

Eine rote Linie, die auf der linken Seite mehrere farbige Unterbrechungen in gelb, orange, blau und grün hat

Unser Team bietet Beratung, Unter­stützung und Begleitung für erwach­sene Men­schen an, bei denen beson­dere Lebensver­hält­nisse so stark mit sozialen Prob­le­men ver­bun­den sind, dass eine Verbesserung der Sit­u­a­tion aus eigen­er Kraft nicht möglich ist.

Besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten bestehen zum Beispiel bei Menschen,

  • die woh­nungs­los oder von Woh­nungslosigkeit bedro­ht sind
  • die auf­grund der aktuellen Prob­lematik keinen Aus­bil­dungs- oder Arbeit­splatz find­en oder erhal­ten kön­nen
  • die in ein­er unzure­ichen­den oder ungek­lärten finanziellen Sit­u­a­tion leben
  • bei denen durch gesund­heitliche Prob­leme die Fort­set­zung des gewohn­ten Lebens erschw­ert oder unmöglich gewor­den ist
  • nach Haf­tent­las­sung
  • mit gewalt­geprägtem Umfeld

Ziel der Hil­fe ist es, den jew­eili­gen Men­schen bei der Ver­ringerung oder Auflö­sung sein­er sozialen Schwierigkeit­en zu unter­stützen und eine weit­ere Ver­schlim­merung zu ver­mei­den.

„Auch wenn die Brücke bricht,
beste­hen die Ufer weit­er.“

Wir bieten aktivierende Unter­stützung mit der Per­spek­tive, auch ver­loren und unerr­e­ich­bar geglaubte Ziele wieder ins Auge zu fassen. Hier begleit­en wir – Schritt für Schritt – in die Rich­tung ein­er möglichst zufrieden­stel­len­den und gesicherten Lebenslage. Der eigene Wun­sch nach Verän­derung und Über­win­dung der beson­deren Lebensver­hält­nisse geht dabei stets mit der aktiv­en Mitar­beit des Hil­fe­suchen­den ein­her.

Wir unterstützen u.a.

  • beim Woh­nungser­halt oder bei der Woh­nungssuche
  • bei der Auf­nahme und Erhalt ein­er Aus­bil­dung / Arbeitsstelle
  • beim gelin­gen­den Umgang mit Ämtern und Behör­den
  • bei der Schulden­reg­ulierung
  • beim Zugang ärztlich­er Ver­sorgung
  • bei dem Auf­bau und der Aufrechter­hal­tung sozialer Beziehun­gen
  • bei der Freizeit­gestal­tung
  • bei der Ver­mit­tlung weit­er­führen­der Hil­fen

Die Kosten der Hil­fen nach §67 ff SGB XII wer­den in der Regel vom Land­schaftsver­band West­falen Lippe über­nom­men. Wir arbeit­en eng mit der beauf­tragten Stelle der Stadt Biele­feld zusam­men, die das Hil­fe­plan­ver­fahren durch­führt.

Kontakt

Sud­brack­str. 18
33611 Biele­feld

Teamleitung

Mareike Ennen
Tel. 0521 922 797 24

m.ennen@awo-bielefeld.de