AmBeWo 18+ (Hilfen nach §41 und §35a SGB VIII)

Eine rote Linie, die auf der linken Seite mehrere farbige Unterbrechungen in gelb, orange, blau und grün hat

Unser Team unter­stützt junge Men­schen im Alter von 18 bis 21 Jahren, die eine eigen­ständi­ge Lebens­führung noch nicht bewälti­gen kön­nen und auf­grund ihrer indi­vidu­ellen Lebenssi­t­u­a­tion unsere Beratung und Begleitung benöti­gen.

Primäre Zielset­zung ist, die vorhan­de­nen Ressourcen des jun­gen Men­schen aufzudeck­en und zu nutzen, damit sich neue Fähigkeit­en und Fer­tigkeit­en entwick­eln kön­nen und durch gezielte Unter­stützung ein weit­ge­hend selb­st­bes­timmtes und selb­ständi­ges Leben möglich wird.

Für diesen Prozess ist die aktive Mitar­beit des jun­gen Men­schen Voraus­set­zung.

„Willst Du etwas haben, was du bish­er noch nicht hat­test,
musst Du etwas tun, was du bish­er nicht getan hast.“

Nach dem ersten Ken­nen­ler­nen fol­gt ein Infor­ma­tion­s­ge­spräch. Die Hil­fen wer­den auf eige­nen Antrag des jun­gen Volljähri­gen beim zuständi­gen Jugen­damt nach dem Kinder- und Jugend­hil­fege­setz gewährt. Bei diesem Prozess unter­stützen wir gern. Die Auf­nahme junger Volljähriger in das AmBe­Wo 18+ erfol­gt immer frei­willig.

Ein Anspruch auf Hil­feleis­tun­gen für junge Volljährige beste­ht, wenn Unter­stützung in der Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung oder Nachrei­fung benötigt wird oder wenn in Folge psy­chis­ch­er Belas­tun­gen und Beson­der­heit­en die Teil­nahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beein­trächtigt ist.

Junge Volljährige erhalten bei uns Unterstützung

  • bei der Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung
  • bei der alters­gerecht­en Verselb­ständi­gung
  • bei der All­t­ags­be­wäl­ti­gung, Bewäl­ti­gung von Leis­tungsan­forderun­gen und Sicherung der materiellen Grund­la­gen
  • bei der Inte­gra­tion in den Aus­bil­dungs- und Arbeit­sprozess oder in eine sinns­tif­tende Beschäf­ti­gung
  • bei der Teil­habe am gesellschaftlichen Leben
  • bei der Vor­beu­gung oder Bewäl­ti­gung von gesund­heitlichen Schädi­gun­gen und Aktiv­ität­sein­schränkun­gen (z.B. von kör­per­lichen oder psy­chis­chen Erkrankun­gen, ein­schließlich Suchtver­hal­ten)
  • bei der Inte­gra­tion in ein entwick­lungs­fördern­des soziales Um

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33611 Biele­feld

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Car­o­line Rajs­ki
Tel. 0521 922 797 27

c.rajski@awo-bielefeld.de

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